Neue Regelungen zur Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien, basierend auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG). Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern und Abfälle nachhaltiger zu verwerten. Ziel ist es, den Anteil verwertbarer Alttextilien im Restabfall signifikant zu senken und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Weitere Informationen unter www.zaoe.de