Weinböhla - staatlich anerkannter Erholungsort
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Lebenslagen

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4. Tätigkeiten und Gewerbe 

Auf den folgenden Seiten finden Sie alphabetisch sortierte Listen von Tätigkeiten und Gewerben. Diese Tätigkeiten sind mit den jeweils entsprechenden Anliegentexten zur Aufnahme des Gewerbes verlinkt.


BITTE BEACHTEN SIE: Manche Tätigkeiten können sowohl als Handwerk als auch als erlaubnisfreies Gewerbe ausgeübt werden. In vielen Fällen muss eine Detailprüfung durch die dafür zuständigen Stellen erfolgen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Einheitlichen Ansprechpartner. Der Einheitliche Ansprechpartner informiert und berät Sie individuell und hilft Ihnen bei Ihrem weiteren Vorgehen.

 
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch die Sächsische Staatskanzlei.


 
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